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Heller Wohnraum mit Kamin, weißem Sofa und bodentiefen Fenstern

Mieter finden, die bleiben

Der teuerste Mieter ist der, der nach acht Monaten wieder auszieht oder nicht zahlt. Deshalb steckt bei uns die meiste Arbeit vor dem Einzug, nicht danach.

Bei Wohnraum gelten Mietspiegel und Mietpreisbremse, bei Gewerbe wird fast alles frei verhandelt.

Von der Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe

Für Wohnungen und Häuser. Wir übernehmen die Vermietung vollständig oder nur die Teile, bei denen Sie Unterstützung brauchen. Sagen Sie im Erstgespräch, wie viel Sie selbst machen möchten.

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  1. Mietpreis einschätzen

    Wir ordnen Ihre Wohnung in den Kölner Mietspiegel ein und prüfen, was die Mietpreisbremse für Ihr Objekt bedeutet. Zu hoch angesetzt heißt Leerstand, zu niedrig heißt jahrelang weniger Ertrag.

    Was Sie davon haben Ein Mietpreis, der zulässig und durchsetzbar ist.

  2. Objekt aufbereiten

    Fotos, Grundriss, Beschreibung. Dazu die Pflichtangaben aus dem Energieausweis, die in jedes Inserat gehören.

    Was Sie davon haben Ein Inserat, das rechtlich sauber ist und Interessenten anzieht.

  3. Bewerber vorfiltern

    Selbstauskunft, Einkommensnachweise, SCHUFA-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Wir prüfen die Unterlagen, bevor Sie jemanden kennenlernen.

    Was Sie davon haben Eine kurze Liste geprüfter Bewerber statt vierzig Mails.

  4. Besichtigung und Auswahl

    Einzeltermine. Sie entscheiden, wer einzieht – wir sagen Ihnen, was uns aufgefallen ist, und worauf Sie rechtlich nicht abstellen dürfen.

    Was Sie davon haben Eine begründete Entscheidung, die vor dem Gesetz standhält.

  5. Mietvertrag und Übergabe

    Aktueller Mietvertrag, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos, Kautionsvereinbarung.

    Was Sie davon haben Ein dokumentierter Einzug – die beste Vorsorge für den Auszug.

  6. Nach dem Einzug

    Ob es um die Kaution geht, um die erste Betriebskostenabrechnung oder um eine Frage aus dem Mietvertrag: Auch wenn der Mieter längst eingezogen ist, erreichen Sie uns.

    Was Sie davon haben Wir sind auch nach dem Einzug für Sie erreichbar.

Fünf Schritte bis zum Gewerbemietvertrag

Für Büro-, Laden-, Lager- und Praxisflächen. Ein Gewerbemietvertrag läuft oft fünf bis zehn Jahre – was darin steht, begleitet Sie also deutlich länger als die Suche nach dem Mieter.

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  1. Nutzung und Marktmiete klären

    Erst die Frage, was auf der Fläche überhaupt zulässig ist – Baurecht, Teilungserklärung, Stellplatznachweis. Danach, welche Miete der Standort für diese Nutzung trägt. Büro, Einzelhandel und Lager liegen in derselben Straße weit auseinander.

    Was Sie davon haben Eine Mietvorstellung, die zur zulässigen Nutzung passt.

  2. Fläche aufbereiten

    Flächenaufstellung nach Nutzungsarten, Grundrisse, technische Ausstattung, Stellplätze, Anlieferung. Gewerbliche Mieter entscheiden anhand von Zahlen und Grundrissen, nicht anhand von Stimmungsbildern.

    Was Sie davon haben Unterlagen, mit denen ein Mieter intern rechnen kann.

  3. Mieter suchen und prüfen

    Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertung, Auskunft zur Bonität, dazu das Nutzungskonzept. Bei einem Zehnjahresvertrag zählt die Frage, ob das Unternehmen in zehn Jahren noch da ist.

    Was Sie davon haben Ein Mieter, dessen Zahlen Sie kennen, bevor Sie unterschreiben.

  4. Vertrag verhandeln

    Laufzeit und Verlängerungsoptionen, Index- oder Staffelmiete, Konkurrenzschutz, Aufteilung der Instandhaltung, Ausbaukostenzuschuss, Sicherheit über Kaution oder Bankbürgschaft – und die Frage, ob zur Umsatzsteuer optiert wird.

    Was Sie davon haben Ein Vertrag, der über die ganze Laufzeit trägt.

  5. Übergabe

    Protokoll mit Ausbaustand, Zählerständen und Schlüsseln. Bei Rohbauübergabe zusätzlich die Abgrenzung, welche Einbauten am Ende der Mietzeit zurückgebaut werden müssen.

    Was Sie davon haben Ein dokumentierter Zustand – die Grundlage für die Rückgabe in Jahren.

  6. Nach dem Mietbeginn

    Ob es um die erste Indexanpassung geht, um eine Optionsfrist oder um eine Frage aus dem Vertrag: Wir bleiben ansprechbar, solange das Mietverhältnis läuft.

    Was Sie davon haben Auch nach dem Mietbeginn haben Sie jemanden, den Sie fragen können.

Mietspiegel und Mietpreisbremse gelten bei Gewerberäumen nicht – dafür sind Sie bei Kündigungsschutz und Instandhaltung deutlich freier in der Gestaltung, was beide Seiten kennen sollten, bevor unterschrieben wird.

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